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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen der Ploner West GmbH (nachfolgend „Dienstleister“).

1.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Dienstleisters schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich annimmt.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht explizit auf sie verwiesen wird.

2. Leistungsumfang und Ausführung

2.1 Wir treten im Bereich der Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege bestimmter Oberflächenmaterialien, insbesondere als mobiler Ausbesserungsservicedienstleister, auf. Zwar entsprechen unsere technischen und handwerklichen Möglichkeiten derzeit dem einschlägig allgemein anerkannten Stand in Qualität und Rationalität, jedoch wird ein bestimmter Erfolg weder geschuldet, noch zugesichert oder garantiert. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die vereinbarte Lieferung bzw. sonstige Leistung und nicht das Herbeiführen eines bestimmten, z.B. von unserem Kunden gegenüber Dritten geschuldeten wirtschaftlichen Erfolges oder das Herstellen eines Werkes.

2.2 Eine absolut gleichmäßige Optik der Oberfläche kann aufgrund von Vorwitterung, Materialbeschaffenheit und Lichteinfall nicht garantiert werden. Grundlage der Ausführung kann eine vorab abgestimmte Musterfläche sein.

2.3 Der Kunde hat auf eigene Kosten Strom (230V Standard) und Wasser in zumutbarer Nähe zur Verfügung zu stellen.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsbereiche frei zugänglich zu machen und empfindliche, nicht zu bearbeitende Gegenstände im unmittelbaren Umfeld zu entfernen oder zu schützen.

3. Gegenstand der Dienstleistung

3.1 Die angebotene Oberflächenrevitalisierung dient der optischen Aufbereitung, intensiven Reinigung und Konservierung der bestehenden Substanz (z. B. bei lackierten, pulverbeschichteten oder metallischen Elementen). Ziel der Maßnahme ist die Auffrischung und der Schutz der intakten Originaloberfläche.

3.2 Bei der durchgeführten Revitalisierung handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Lackierung, Teillackierung oder einen Lackneuaufbau. Es wird kein neues Lack- oder Farbmaterial aufgetragen, um fehlende Schichten zu ersetzen oder Farbunterschiede auszugleichen. Physische Beschädigungen der Oberfläche werden durch den Revitalisierungsprozess weder behoben noch dauerhaft kaschiert.

3.3 Von der Leistung und Mängelhaftung ausdrücklich ausgeschlossen sind:

 

  • Das Ausbessern oder Reparieren von tiefen Rissen im Material, in der Pulverbeschichtung oder im Klarlack.

  • Die Beseitigung von oberflächlichen Schäden wie Kratzern (die bis auf den Untergrund reichen), Abplatzungen oder Korrosion.

  • Die Wiederherstellung von Bereichen mit abgelöster Beschichtung oder struktureller Materialermüdung.

3.4 Optisches Endergebnis und Vorschäden Wir weisen darauf hin, dass alle bereits vorhandenen Defekte und tiefgehenden Beschädigungen auch nach einer fachgerecht durchgeführten Revitalisierung bestehen und weiterhin sichtbar bleiben. Das bestmögliche Endresultat ist stets maßgeblich vom physikalischen Ausgangszustand der behandelten Oberfläche abhängig.

3.5 Pflegehinweise für revitalisierte und versiegelte Oberflächen

Um den Schutz, die Farbtiefe und den wasserabweisenden Effekt (Lotuseffekt) der frisch revitalisierten Pulverbeschichtung langfristig zu erhalten, ist die richtige Pflege essenziell. Die Oberfläche ist mit einem kovalenten High-Tech-Coating geschützt, das als Opferschicht gegen Umwelteinflüsse dient. Bitte beachten Sie für eine maximale Lebensdauer die Pflegehinweise.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die im Angebot angeführten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern inkl. USt., gegenüber Unternehmern exkl. USt.

4.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (4 % bei Verbrauchern; 9,2 % über dem Basiszinssatz bei Unternehmern). Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Mahn- und Inkassospesen zu tragen.

4.4 Die aufgebrachten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Dienstleisters (Eigentumsvorbehalt).

5. Rücktritt und Stornierung

5.1 Tritt der Kunde ohne gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zurück oder verhindert er die Ausführung (z. B. durch fehlenden Zugang), steht dem Dienstleister eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der Auftragssumme zu, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist.

5.2 Widerrufsrecht für Verbraucher: Privatkunden haben bei Vertragsabschluss per E-Mail oder Telefon das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten (siehe separate Widerrufsbelehrung). Hat die Dienstleistung auf Wunsch des Kunden bereits innerhalb dieser Frist begonnen, ist der bereits erbrachte Teil zu vergüten.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung (2 Jahre bei beweglichen Sachen, 3 Jahre bei unbeweglichen Sachen/Bauwerken).

6.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie gegenüber Verbrauchern für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.

6.3 Der Dienstleister haftet nicht für Mängel, die auf ungeeignete bauliche Gegebenheiten (z. B. undichte Fenster/Tore, mangelhafte Fassadenanschlüsse) oder mangelhafte Vorbeschichtungen zurückzuführen sind, sofern diese nicht offensichtlich erkennbar waren.

6.4 Eine Fenster- oder Fassadenreinigung ist – sofern nicht ausdrücklich im Angebot angeführt – nicht Teil des Leistungsumfangs. Verfahrensbedingte, geringfügige Verunreinigungen (z. B. durch minimalen Sprühnebel oder das Anlösen/Ablösen von vorbestehenden Altbeschichtungen auf angrenzende Fassaden- oder Untergrundflächen) lassen sich technisch nicht gänzlich ausschließen und stellen keinen Mangel dar.

7. Abnahme

7.1 Nach Beendigung der Arbeiten ist die Leistung gemeinsam zu besichtigen. Der Kunde ist zur schriftlichen Abnahme verpflichtet.

7.2 Nimmt der Kunde die Leistung ohne Angabe von schwerwiegenden Mängeln nicht ab, obwohl er dazu aufgefordert wurde, gilt die Leistung nach Ablauf von 7 Werktagen als abgenommen.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters (4560 Kirchdorf an der Krems).

8.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Dienstleisters sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand (§ 14 KSchG).

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Pflegehinweise für revitalisierte und versiegelte Oberflächen

Die Aushärtungsphase (Die ersten 14 Tage): Die aufgetragene Versiegelung benötigt Zeit, um sich vollständig auf molekularer Ebene mit dem Aluminium und der Pulverbeschichtung zu vernetzen und ihre finale Härte zu erreichen. Die Oberfläche darf in den ersten 14 Tagen nicht gereinigt werden. Vermeiden Sie jegliche mechanische Reibung (auch kein händisches Abwischen von Regenwasser oder Blütenstaub).

Die regelmäßige, schonende Reinigung: Da die intakte Versiegelung das tiefe Eindringen von Schmutz ohnehin verhindert, reicht eine sanfte und kontaktarme Reinigung völlig aus. Vorwäsche: Spülen Sie losen Schmutz (Sand, Staub) immer zuerst mit reichlich klarem Wasser ab, um feine Kratzer bei der Kontaktwäsche zu vermeiden. pH-neutrale Reiniger: Verwenden Sie ausschließlich milde, pH-neutrale Reinigungsmittel (pH-Wert zwischen 6 und 8). Weiche Textilien: Nutzen Sie für die manuelle Reinigung ausschließlich saubere, randlose Mikrofasertücher oder weiche Mikrofaser-Waschhandschuhe. Wischen Sie ohne starken Druck.

Zwingend zu vermeiden: Folgende Produkte und Methoden zerstören die schützende Versiegelungsschicht unwiderruflich und können die Pulverbeschichtung beschädigen:

  • Abrasive Hilfsmittel: Verwenden Sie niemals Scheuerschwämme (z. B. die raue Seite des Küchenschwamms), Schmutzradierer, harte Bürsten oder Stahlwolle.

  • Aggressive Chemie: Vermeiden Sie hochalkalische Produkte (z. B. scharfe Industriereiniger, aggressive Fassadenreiniger) sowie stark säurehaltige Reiniger. Scheuermilch und Lösemittel sind strengstens untersagt.

  • Mechanische Politur: Polieren Sie die Rahmen nicht nach. Polituren enthalten Schleifpartikel, welche die aufgetragene Schutzschicht sofort abtragen würden.

  • Hochdruckreiniger: Wird ein Hochdruckreiniger zur Vorwäsche genutzt, muss zwingend ein Mindestabstand von 50 cm zur Oberfläche eingehalten werden. Der Wasserstrahl darf nie direkt auf Kanten oder Dichtungen gerichtet werden.

 

Erhalt der Schutzwirkung: Der unsichtbare Schutzfilm nutzt sich durch UV-Strahlung, Mikrokratzer und Witterung über die Jahre mikroskopisch ab. Als Pflege wird eine regelmäßige sanfte Reinigung sowie das Auftragen spezieller Auffrischer mit UV-Schutz empfohlen, um die Standzeit zu verlängern.

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